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UPS Klaert Verfahren zur Erstattung von Importzoellen

Kunden, die Einfuhrzölle unter bestimmten Vorgaben gezahlt haben, können nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs Erstattungen erhalten. Die Gerichtsentscheidung erklärte Zölle auf Grundlage des Gesetzes über internationale wirtschaftliche Notbefugnisse für ungültig.

Die Berechtigung hängt davon ab, wer in den Unterlagen offiziell als eingetragener Importeur geführt wurde. UPS bestätigte, dass Erstattungsanträge für betroffene Sendungen direkt bei den Zollbehörden eingereicht werden.

Sofern das Logistikunternehmen selbst als Importeur auftrat, müssen Kunden vorerst keine eigenen Anträge stellen. Der Dienstleister prüft die relevanten Frachtunterlagen auf Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen.

Weitere Informationen werden im Zuge der behördlichen Bearbeitung der Einzelfälle bereitgestellt. Das Verfahren dient der ordnungsgemäßen Abwicklung der zurückgeforderten Zolleinnahmen.

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