García Bernal: Poolzugang einschränken senkt Zahlungsrückstände in spanischen Wohnanlagen

In einem Sommerinterview erläuterte die Immobilienverwalterin María Dolores García Bernal von CAF Sevilla eine Maßnahme, die in großen spanischen Wohnanlagen zur Reduzierung von Zahlungsrückständen eingesetzt wird. Die Regel untersagt Eigentümern, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind, die Nutzung des Gemeinschaftspools.

García Bernal bezeichnete die Maßnahme als wirksamen Anreiz, der Schuldner dazu bewegt, ihre offenen Beträge vor der Hitze zu begleichen. Die Beschränkung wird vor allem in ausgedehnten Wohnkomplexen angewendet, in denen kollektive Durchsetzung möglich ist.

Hausbesitzer, die im Sommer den Pool nutzen wollen, müssen ihre Rückstände ausgleichen. Die Praxis ist vollständig legal und hat bereits zu einem spürbaren Rückgang der Morosität geführt.

Die Gemeinschaftsverwaltungen beobachten weiterhin die Auswirkungen der Regelung während der Sommersaison.