Richter erklärt, dass die Verfügung Fußballprofis nicht abdeckt
Ein Bundesrichter hat am Sonntag eine neue Verfügung erlassen, die den Geltungsbereich einer kürzlich erlassenen Regelung zur zusätzlichen College‑Berechtigung präzisiert. Die Regelung, die dazu gedacht war, Sportler mit abgelaufener Berechtigung zu schützen, schließt Fußballspieler, die bereits Profiverträge unterschrieben haben, ausdrücklich aus.
Der Richter betonte, dass die Anordnung nur für Athleten in anderen Sportarten gilt. Folglich müssen Fußballprofis auf jegliche verbleibende College‑Berechtigung verzichten und den professionellen Ligaregeln folgen.
Basketball‑, Baseball‑ und andere Sportler bleiben weiterhin durch die ursprüngliche Verfügung geschützt und können auf College‑Ebene spielen. Die Entscheidung unterstreicht die Rolle der Justiz bei der Auslegung von Berechtigungsregeln im Kontext anhaltender Diskussionen über den Amateurstatus.
Hochschulen und Sportabteilungen werden ihre Compliance‑Verfahren angesichts dieser Klarstellung überprüfen.